Grundsätze

Um die größtmögliche Sicherheit gewährleisten zu können, beachtet die GHG Sicherheitsgrundsätze. Diese bilden die wichtigste Vorraussetzung für einen sicheren Betrieb das Gasspeichers.

  • Es gibt keine 100-prozentige Sicherheit, doch ein Risiko lässt sich zu 100 Prozent absichern. Das bedeutet: Wenn es zu einem Fehler kommen sollte, ist GHG darauf vorbereitet und kann die Auswirkungen so eingrenzen, dass keine Gefahr entsteht.
  • Die GHG-Gasspeicher GmbH (GHG) sichert den Bau und Betrieb des Gasspeichers dreistufig über die Vorprüfung, Prävention und Intervention ab.
  • GHG erfasst und bewertet weitsichtig alle möglichen Risiken vorab.
  • Zeichnen sich nicht vertretbare Risiken ab, stellt die GHG den Bau beziehungsweise den Betrieb bis auf Weiteres ein.
  • Jede mögliche Gefährdung überwacht die GHG anhand zuverlässiger und aussagefähiger Indikatoren.
  • Bei Hinweisen auf ein erhöhtes Gefährdungspotenzial leitet die GHG sofort Gegenmaßnahmen ein.
  • Für alle denkbaren Störfälle gibt es detaillierte Handlungspläne.
  • Diese Handlungspläne überpfüfen wir regelmäßig und optimieren sie durch neue Erkenntnisse, Erfahrungen und Anregungen.
  • Die unter Berücksichtigung der Störfall-Verordnung erforderlichen Veröffentlichungen haben wir unter Informationen gemäß StörV zusammengefasst.
  • Fragen zur Vor-Ort-Besichtigung oder zum Überwachungsplan beantwortet das LBEG auf der Internetseite "Inspektionen und Befahrungen"